ALBOTH´S KochWelt
AGB
Mietkoch & Beratung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Miet- Koch / Küchenchef, Beratung (Stand Januar 2021)

AGB Mietkoch / Beratung

§ 1 Geschäftsbedingungen

1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (ALBOTH´S KochWelt) abgeschlossenen Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im unternehmerischen Verkehr, sowohl für juristische als auch natürliche Personen.

2. Der Auftraggeber erklärt sich mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, sobald er einen Auftrag erteilt.

3. Abweichende Vereinbarungen können im Einzelfall getroffen werden und bedürfen der Schriftform.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von beratenden- schulenden Personen, Küchenchefs und Mietköchen zur Erbringung der vom
Auftraggeber geforderten Dienstleistungen, nachfolgend als Einsatzkraft bezeichnet.

 

§ 3 Vertragsabschluss

1. Einsatzdauer, Arbeitszeiten und Stundenvergütung werden je Vertragsschluss individuell vereinbart.

2. Nur wenn das Angebot vom Auftraggeber schriftlich (einschließlich elektronischer Nachrichtenmittel) bestätigt wird und eine eventuell geforderte Anzahlung geleistet bzw. deren unwiderrufliche Zahlungsveranlassung nachgewiesen wurde, kommt der Vertrag zustande.

 

§ 4 Preise und Nebenkosten

1. Alle im Angebot genannten Preise für den Stundensatz der vermittelten Einsatzkraft sind Nettopreise ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (z.T. 19%) Diese Preise gelten an allen Tagen der Woche.

2. Bei Einsätzen an gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Bundeslandes sowie am Heiligen Abend und Silvester wird ein Stundenzuschlag von 50% berechnet.

3. Kost und Logis trägt der Auftraggeber. Sollte der Einsatzort weiter als 60 km entfernt sein, muss Logis in angemessener Art und Weise (mind. 2* Hotelstandard) als Zimmer mit Einzelbelegung vom Auftraggeber kostenfrei gestellt werden. Sollte Logis nicht in angemessener Art und Weise vom Auftraggeber kostenfrei gestellt werden, werden die hierfür anfallenden Kosten weiterberechnet.

4. Für Fahrtkosten zum Einsatzort wird eine  Pauschale in Höhe von 150 € berechnet.

Ist zum Einsatzort eine Strecke von mehr als 250 km zurückzulegen, erfolgt die Berechnung der Fahrtkosten nach Kilometern mit einem Satz von 0,60 €/km (einfache Entfernung). Als Startpunkt zum Einsatzort gilt immer Elxleben a. d. Gera (bei Erfurt).

Evtl. anfallende Gebühren für Maut, Fähren … werden 1:1 weiterberechnet.

An- und Abreise mit dem Flugzeug bucht der Auftraggeber und er trägt alle dafür anfallenden Kosten.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlung für erbrachte Leistungen ist nach Beendigung des Einsatzes und Erhalt der Rechnung (per Post oder elektronisch)
ohne Abzüge sofort fällig.

2. Bei eintägigen Einsätzen ist die Zahlung der Vergütung am Ende des Einsatztages sofort fällig und kann in Bar verlangt werden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

3. Bei länger andauernden Vertragszeiten erfolgt eine wöchentliche Abrechnung der erbrachten Leistungen mit sofortiger Fälligkeit der Abschnittszahlung nach Erhalt der Rechnung.

 

§ 6 Rücktritt vom Vertrag

1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich möglich.

2. Bis zu 14 Tage vor vertraglichem Einsatzbeginn ist der Rücktritt kostenfrei zulässig. Bei einer Stornierung bis zu 5 Tage vor Einsatzbeginn werden die vereinbarten Vergütungen und Provisionen in Höhe von 80% in Rechnung gestellt. Bei späterem Rücktritt oder Stornierung schuldet der Auftraggeber die Gesamtsumme der vereinbarten Vergütungen zu 100%, nicht aber die anfallenden Zusatzkosten (wie Fahrtkosten etc. …).

3. Dies gilt, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

 

§ 7 Schadensersatz und Haftung

1. Für die unpassende Auswahl einer Einsatzkraft für den vorgesehenen Einsatz aufgrund mangelhafter Beschreibung der Einsatzkriterien durch den Auftraggeber können keine Haftungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer abgeleitet werden.

2. Ist ein termingerechter Beginn oder die Erfüllung des Vertrages insgesamt durch höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände nicht möglich, können keine Schadenersatzansprüche an den Auftragnehmer gestellt werden.

3. Eventuelle Reklamationen müssen unverzüglich am Tag der Veranstaltung, bei eintägigem Einsatz bzw. bei länger andauernden Einsätzen bis spätestens zum Ende des jeweiligen wöchentlichen Abrechnungszyklus geltend gemacht werden.

 

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erfurt.

Änderungen der AGB sind vorbehalten.